ONLINE-Seminar - Ethische Entscheidungsfindungen

bei Menschen mit Komplexer Behinderung

Menschen mit einer komplexen Beeinträchtigung sollen darin bestärkt werden, ihr Leben selbst zu gestalten. So fordert es das Bundesteilhabegesetz und das reformierte Betreuungsrecht. Berater zur „Gesundheitlichen Versorgungsplanung“ führen mit der Einführung des Hospiz- und Palliativgesetzes Gespräche, um Wünsche im Fall von schweren Erkrankungen bzw. Notfallsituationen zu erfassen.
Dieses Recht auf Selbstbestimmung gilt auch für Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen.
Damit verbunden ist auch das Recht, sich selbst zu schaden: Zum Beispiel durch ungesunde oder zu große Mengen an Essen, durch Tabakkonsum, Alkohol, einem ungünstigen Freizeitverhalten bis hin zur Ablehnung von Therapieangeboten oder dem Wunsch nach einem Assistierten Suizid.
Dies führt unweigerlich zu einem Spannungsfeld zwischen dem Wunsch des Betroffenen und dem Bedürfnis der Personen in der rechtlichen Betreuung, Assistenz oder Gesundheitsversorgung, mit ihrem Handeln die Menschen zu schützen bzw. vor Gefahren zu bewahren - oder auch gegenüber Ressourcen und anderen Personen gerecht zu sein.
An diesem Tag befassen wir uns mit folgenden Fragen:
Wie können wir uns dem Willen eines Menschen mit einer komplexen Beeinträchtigung nähern?
Wie können wir den Willen nachvollziehbar dokumentieren?
Wie gehen wir vor, wenn wir den Willen nicht eindeutig feststellen können?
Wie gehen wir vor, wenn die Person sich unwissentlich mit dem geäußerten Willen Schaden zufügen würde?
Das sind Fragen, die Antworten benötigen. Es sind Fragen, auf die es von Seiten der Bundesregierung jedoch noch keine Lösungen gibt. Es ist ein Tag des Annäherns, des Austausches und gerne auch der kontroversen Diskussion, um diese Konflikte in Teams und für rechtliche Betreuer in Zukunft zum Wohle des Kunden lösen zu können.
Sie lernen die Ansätze des „SEHER-Modells“ kennen: Strukturiert zur Ethischen HandlungsEntscheidung und Reflexion. Dieses Modell ist eine Modifizierung des 7-Schritte Dialogs aus der Schweiz von Ruth Baumann-Hölzle. Es ermöglicht in seiner konkret beschriebenen Vorgehensweise eine Klärung in Fragen der Zumutung oder des Vorenthaltes.

Zielgruppe

Rechtliche Betreuer, Leitungen von Wohnformen der Eingliederungshilfe, Mitarbeitende in der Assistenz, Angehörige, Berater für GVP, Ärzte und Pflegende in der Versorgung von Menschen mit eingeschränkter oder fehlender Einwilligungsfähigkeit.

Leitung

Barbara Hartmann

Informationen zur Referentin

KursNr

SEM23ON03

Datum

16.05.2023, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr

Anmeldeschluss

16.04.2023

Ort

ONLINE-Seminar
über Zoom

Ihren Zugangscode und alle notwendigen Informationen zur Onlineteilnahme erhalten Sie per E-Mail nach Eingang Ihrer Teilnahmegebühr auf unserem Konto. Pro Person ist nur eine Onlineeinwahl möglich!

Teilnahmegebühr

EUR 180,00

Weitere Informationen - Anmeldung

Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Rebecca Struckmann
Tel. +49 (0)89 / 35 74 81-19
info@remove-this.stiftung-leben-pur.de

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