ONLINE-Seminar - Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Eingliederungshilfe und die Schnittstelle zu Pflegeleistungen
- aktueller Stand und Perspektiven
Durch das BTHG ist das Recht der Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII herausgelöst und in das SGB IX als dessen Teil 2 eingefügt worden. Nachdem das SGB IX in der Fassung des BTHG nunmehr mehrere Jahre in Kraft ist, sollen die Auswirkungen für Menschen mit Behinderungen in den Blick genommen werden.
- Welche Menschen mit Behinderung sind nach dem Teil 2 des SGB IX heute und künftig leistungsberechtigt?
- Wie funktioniert das Teilhabeplan-/Gesamtplanverfahren?
- Wie ist der Bedarf an Teilhabeleistungen zu ermitteln?
- Was heißt “personenzentrierte Leistung“ und gibt es sie tatsächlich?
- Gibt es zwischen den Teilen 1 und 2 des SGB IX Leistungsunterschiede und wie wirken sie sich aus?
- Wer entscheidet auf welcher Grundlage über den Leistungsumfang und wie ist das geregelt?
- Was ist der Unterschied zwischen pflegerischen Betreuungsleistungen und Assistenzleistungen?
- Wie ist das Verhältnis zwischen den Leistungen zur Pflege nach dem SGB XI und Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX geregelt?
- Selbstbestimmte Leistungsausführung durch ein Persönliches Budget - woran sollte man denken?
Methodisch-didaktisches Vorgehen:
Theoretischer Input, Fallbeispiele
Notwendige Materialien:
Gesetzestexte der SGB IX, XI und XII
Die erforderlichen Gesetzestexte werden als pdf-Dateien zur Verfügung gestellt.
Zielgruppe
Mitarbeitende der Behinderten- und Altenpflege, Pädagogen sowie Angehörige von Menschen mit Behinderung
Leitung
- Prof. Dr. phil. Harry Fuchs
KursNr
SEM24ON02
Datum
24.10.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Anmeldeschluss
10.10.2024
Ort
- ONLINE-Seminar
- über Zoom
Ihren Zugangscode und alle notwendigen Informationen zur Onlineteilnahme erhalten Sie per E-Mail nach Eingang Ihrer Teilnahmegebühr auf unserem Konto. Pro Person ist nur eine Onlineeinwahl möglich!
Teilnahmegebühr
EUR 150,00
Weitere Informationen - Anmeldung
Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Rebecca Struckmann
Tel. +49 (0)89 / 35 74 81-19
struckmann@stiftung-leben-pur.de
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