Geldauflagen
Durch eine Zuweisung im Strafverfahren helfen Sie uns als Richter oder Staatsanwalt, unsere Arbeit für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderung nachhaltig zu sichern.
Für Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen wird die Stiftung Leben pur in den überregionalen Listen der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg geführt.
Die Stiftung Leben pur verpflichtet sich dem Inklusionsgedanken und setzt sich für die Belange von Menschen mit Komplexen Behinderungen ein. Das Wissenschafts- und Kompetenzzentrum der Stiftung Leben pur bearbeitet zentrale Themen im Leben dieser Personengruppe, wie zum Beispiel Pflege, Ernährung, Schmerz, Kommunikation, Wohnen, Bildung oder Arbeit. In eigenen Projekten werden diese Themen aufgearbeitet, der aktuelle Stand in Forschung und Praxis wird ermittelt und der Austausch der Kenntnisse zwischen den Fachdisziplinen, der Praxis und den Angehörigen und Betroffenen wird angeregt und intensiviert. Eventuell bestehende Lücken in der Wissenschaft und Probleme in der Praxis werden aufgedeckt und Wege zur Problemlösung erarbeitet.
Bei zugewiesenen Geldbeträgen verpflichten wir uns, den Zahlungseingang zu überwachen und unverzüglich mitzuteilen, ob und in welchem Umfang der Zahlungspflichtige die Auflage erfüllt hat.
Konto für Geldauflagen
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE14 7002 0500 0008 8033 00
BIC: BFS WDE 33 MUE
Kontakt
Stiftung Leben pur
Rebecca Struckmann
Garmischer Straße 35
81373 München
Tel. +49 (0)89 / 35 74 81-19
Fax +49 (0)89 / 35 74 81 81
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